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   BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99   

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BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99 (https://dejure.org/1999,8338)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1999 - 1 WB 2.99 (https://dejure.org/1999,8338)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1999 - 1 WB 2.99 (https://dejure.org/1999,8338)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Jederzeitige Versetzbarkeit von Soldaten zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte - Gerichtliche Kontrolle für die Zweckmässigkeit von Verwaltungsakten - Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte örtliche Verwendung - Verwendung eines Soldaten über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96

    Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99
    Das dienstliche Bedürfnis für diese Zuversetzung ist ebenfalls gegeben, denn es liegt regelmäßig dann vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255> und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß es im Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten liegt zu entscheiden, ob ein Soldat die für seine künftige Verwendung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt (vgl. Beschlüsse vom 18. September 1987 - BVerwG 1 WB 88.87 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.).

    Er darf dabei aber davon ausgehen, daß ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich der Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (vgl. Beschluß vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.).

    Dieses Interesse muß im Rahmen des dienstlich Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit einer Versetzung verbundenen persönlichen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, daß sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (vgl. Beschluß vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.).

  • BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei truppendienstlichen Angelegenheiten -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99
    Daß diese Bestimmungen, die in bezug auf Auslandsverwendungen oder Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland zeitliche Grenzen festlegen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der beschließende Senat bereits mehrfach entschieden (Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 97.82 -, vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 - und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).

    Es stellt ein legitimes Anliegen der Personalführung dar, möglichst vielen hierfür qualifizierten Soldaten eine Verwendung im Ausland oder bei integrierten Stäben im Inland zukommen zu lassen, was für den einzelnen Soldaten notwendigerweise zu einer zeitlichen Begrenzung seiner Verwendung führen muß (stRspr.: vgl. etwa Beschluß vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).

    Diese unterliegt indes nicht der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 84.88 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 74.98 - m.w.N.).

    Im übrigen ist der Erlaß nicht im Interesse der im Ausland oder bei integrierten Stäben im Inland einzusetzenden oder eingesetzten Soldaten erlassen worden, so daß er diesen gegenüber auch keine Selbstbindung der SDH bzw. des BMVg entfaltet (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).

    Ein solcher Mangel berührt jedenfalls dann nicht die Rechtmäßigkeit einer späteren Endverwendung, wenn - wie hier - die vorhergehende Verwendung für den Soldaten erkennbar keine Endverwendung war, weil die seinerzeit festgelegte Verwendungsdauer nicht mit dem Dienstzeitende übereinstimmt und damit die Frage nach der Endverwendung bewußt offengelassen worden ist (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).

  • BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 74.98

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99
    Diese unterliegt indes nicht der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 84.88 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 74.98 - m.w.N.).

    Ebensowenig hat ein Soldat einen Anspruch darauf, nur dann versetzt zu werden, wenn dies für ihn eine Förderung in der Laufbahn zur Folge hätte (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 55.96 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 74.98 -).

  • BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 65.98

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vorrang des öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99
    Hiergegen beantragte der Antragsteller mit Schreiben vom 11. August 1998 die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - (Verfahren BVerwG 1 WB 65.98).

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 65.98, die Beschwerdeakte des BMVg - PSZ III 5 - 908/98 - sowie die Personalstammakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99
    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang vor privaten Belangen eingeräumt hat (§ 17 Abs. 6 Satz 1 WBO), kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch deren sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]> und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - ).

    Die sich an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: vgl. Beschlüsse 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 >, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - , vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 4. Dezember 1993 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
    Auszug aus BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99
    Über seine Versetzung entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).

    Die sich an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: vgl. Beschlüsse 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 >, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - , vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 4. Dezember 1993 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 26.02.1998 - 1 WB 4.98

    Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Posten - Anspruch auf eine

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99
    Die von ihm insoweit inbesondere angeführten finanziellen Belastungen durch die Anmietung einer Wohnung am neuen Dienstort müßten vom BMVg, sollte sich im Hauptsacheverfahren die Rechtswidrigkeit der Versetzungsverfügung ergeben, nach der Rechtsprechung des Senats in vollem Umfang ausgeglichen werden (vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338]>, vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 35.95 - , vom 26. Februar 1998 - BVerwG 1 WB 4.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -).
  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 35.95

    Eignung für einen bestimmten Dienstposten - Diskriminierung wegen einer

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99
    Die von ihm insoweit inbesondere angeführten finanziellen Belastungen durch die Anmietung einer Wohnung am neuen Dienstort müßten vom BMVg, sollte sich im Hauptsacheverfahren die Rechtswidrigkeit der Versetzungsverfügung ergeben, nach der Rechtsprechung des Senats in vollem Umfang ausgeglichen werden (vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338]>, vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 35.95 - , vom 26. Februar 1998 - BVerwG 1 WB 4.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -).
  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99
    Die von ihm insoweit inbesondere angeführten finanziellen Belastungen durch die Anmietung einer Wohnung am neuen Dienstort müßten vom BMVg, sollte sich im Hauptsacheverfahren die Rechtswidrigkeit der Versetzungsverfügung ergeben, nach der Rechtsprechung des Senats in vollem Umfang ausgeglichen werden (vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338]>, vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 35.95 - , vom 26. Februar 1998 - BVerwG 1 WB 4.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -).
  • BVerwG, 18.12.1998 - 1 WB 86.98

    Dienstvergehen eines Berufssoldaten - Beantragung einer Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99
    Die von ihm insoweit inbesondere angeführten finanziellen Belastungen durch die Anmietung einer Wohnung am neuen Dienstort müßten vom BMVg, sollte sich im Hauptsacheverfahren die Rechtswidrigkeit der Versetzungsverfügung ergeben, nach der Rechtsprechung des Senats in vollem Umfang ausgeglichen werden (vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338]>, vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 35.95 - , vom 26. Februar 1998 - BVerwG 1 WB 4.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -).
  • BVerwG, 18.09.1987 - 1 WB 88.87

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher

  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten -

  • BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96
  • BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88

    Auslandsverwendung - Zeitliche Beschränkung - Befürwortung der Verlängerung -

  • BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung -

  • BVerwG, 11.05.1982 - 1 WB 83.81

    Verwendung eines Berufssoldaten - Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten nach

  • BVerwG, 15.12.1982 - 1 WB 97.82

    Antrag auf Aufhebung der Versetzungsverfügung gegenüber einem Soldaten -

  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82

    Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis -

  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75

    Beschwerde eines Oberstleutnants gegen seine Versetzung - Versetzung eines

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe bleiben zu können, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (Beschlüsse vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m. w. N., vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 68.00 - m. w. N.).
  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 50.00

    Voraussetzungen für die Verlängerung der Auslandsverwendung eines Berufssoldaten

    Dass diese Bestimmungen, die in Bezug auf Auslandsverwendungen oder Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland zeitliche Grenzen festlegen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 97.82 -, vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - ).

    Es stellt ein legitimes Anliegen der Personalführung dar, möglichst vielen hierfür qualifizierten Soldaten eine Verwendung im Ausland oder bei integrierten Stäben im Inland zukommen zu lassen, was für den einzelnen Soldaten notwendigerweise zu einer zeitlichen Begrenzung seiner Verwendung führen muss (stRspr.: u.a. Beschüsse vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - ).

    Im Übrigen betrifft dieser Einwand des Antragstellers lediglich die Zweckmäßigkeit der begehrten Maßnahme, die nicht der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 84.88 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -, vom 18. November 1998 - BVerwG 1 WB 73.98 - und vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 65.98

    Versetzung eines Berufssoldaten - Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung

    Den unter dem 5. Januar 1999 gestellten Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines Antrags auf gerichtliche Entscheidung anzuordnen, hat der Senat mit Beschluß vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - zurückgewiesen.

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 2.99, die Beschwerdeakte des BMVg - PSZ III 5 - 908/98 - sowie die Personalstammakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, lagen dem Senat bei der Beratung vor.

    Der Senat hat in seinem im Verfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluß vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - zur Rechtmäßigkeit der angefochtenen Versetzungsverfügung ausgeführt:.

  • BVerwG, 25.06.2002 - 1 WB 19.02

    Versetzung; Auslandsverwendung; Endverwendung; Zusage; Vertrauensschutz;

    Diese so genannte Tour of Duty, die in Bezug auf Auslandsverwendungen oder Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland eine zeitliche Grenze vorsieht, ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats rechtlich unbedenklich (Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 97.82 -, vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 -).

    Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, möglichst vielen hierfür geeigneten Soldaten eine entsprechende Verwendung zu ermöglichen, was für den Einzelnen notwendigerweise deren zeitliche Begrenzung zur Folge hat (vgl. Beschluss vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 -).

  • BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15

    Versetzungsverfügung; persönliche und familiäre Belange

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats rechtfertigen weder die Ortsgebundenheit der Ehefrau eines Soldaten noch vorhandenes Wohneigentum einen Rechtsanspruch darauf, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu verbleiben (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Januar 1999 - 1 WB 2.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 34 S. 26, vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 25 und vom 28. März 2006 - 1 WB 30.05 - Rn. 34 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 48.02

    Rechtliche Ausgestaltung der Beschwerde eines Bundeswehrsoldaten gegen eine

    Diese so genannte Tour of Duty, die in Bezug auf Auslandsverwendungen oder Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland eine zeitliche Grenze vorsieht, ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats rechtlich unbedenklich (Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -, vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - und vom 25. Juni 2002 - BVerwG 1 WB 19.02 - ).

    Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, möglichst vielen hierfür geeigneten Soldaten eine entsprechende Verwendung zu ermöglichen, was für den Einzelnen notwendigerweise deren zeitliche Begrenzung zur Folge hat (vgl. Beschlüsse vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - und vom 25. Juni 2002 - BVerwG 1 WB 19.02 - ).

  • BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (Beschlüsse vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N., vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - und vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 -).
  • BVerwG, 13.11.2003 - 1 WB 40.03

    Umdeutung des Antrags der Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vorrang des

    Die Ortsgebundenheit seiner Ehefrau aufgrund ihres festen Arbeitsvertrages und das vorhandene Wohneigentum des Antragstellers vermögen nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht zur Rechtfertigung seines Wunsches dienen, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben (Beschlüsse vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - , vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 68.00 - m.w.N. und vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - ).
  • BVerwG, 04.06.2019 - 1 WDS-VR 6.19

    Versetzung eines Berufssoldaten im Dienstgrad eines Fregattenkapitäns bei

    bb) Soweit sich der Antragsteller darauf beruft, dass er an seinem bisherigen Dienstort A. ein Eigenheim besitzt, begründet dies nach ständiger Rechtsprechung des Senats - auch unter Blickwinkel der Nr. 207 ZE B-1300/46 - keinen Rechtsanspruch darauf, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu verbleiben (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Januar 1999 - 1 WB 2.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 34 S. 2, vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 25 und vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 41 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass es im Beurteilungsspielraum der personalbearbeitenden Stelle liegt zu entscheiden, ob ein Soldat die für seine künftige Verwendung erforderlichen Voraussetzungen besitzt (Beschlüsse vom 18. September 1987 - BVerwG 1 WB 88.87 -, vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 74, 75.92 - und vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - ).
  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05
  • BVerwG, 07.01.2020 - 1 WB 69.19

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung in der Hauptsache

  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 68.00

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 21.08.2000 - 1 WB 85.00

    Voraussetzungen für die Versetzung eines Soldaten auf einen anderen Dienstposten

  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 35.03

    Umdeutung eines Antrags der Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vorrang des

  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 4.99

    Versetzungsanspruch eines Soldaten an die Führungsakademie der Bundeswehr

  • BVerwG, 17.12.2003 - 1 WB 36.03

    Merkmal der "übereinstimmenden Erledigungserklärung" - Einstellung des Verfahrens

  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 35.08
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